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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reinigung der EDV-Geräte
1. Allgemeines (1) Gegenstand des abzuschließenden Vertrages ist die Innen- und Außenreinigung von EDV-Geräten oder Teilen davon, nachfolgend "Geräte" genannt, durch Dimitry Pavlotsky Firma Ping Trainings und Services, nachfolgend "ping t&s" genannt. Anzahl und Bezeichnung der einzelnen Geräte, die zu zahlende Vergütung sowie sonstige gesonderte Vereinbarungen ergeben sich aus dem geschlossenen Vertrag. Geräte- und Standortänderungen werden in den Vertrag einbezogen. (2) ping t&s wird während ihrer Geschäftszeit Innen- und Außenreinigung von EDV-Geräten durch ausgebildetes Personal durchführen. (3) Die Reinigungen werden zu zwischen dem Kunden und ping t&s abgestimmten Terminen vorgenommen. Für Leistungen außerhalb der Geschäftszeit von ping t&s wird eine gesonderte Vergütung berechnet. (4) Instandhaltungsarbeiten oder Reparaturen sowie Austausch von Verschleißteilen, Lieferung von Verbrauchsmaterial und Zubehör ist nicht Bestandteil der PC-Reinigung. (5) ping t&s ist zur Beseitigung einer Störung aufgrund eines angeschlossenen Vertrages nicht verpflichtet, wenn der Kunde Änderungen, Erweiterungen oder Eingriffe in die Geräte durch nicht autorisiertes Personal vorgenommen hat.
2. Leistungen gegen gesonderte Berechnung (1) ping t&s wird die nachfolgenden Leistungen entsprechend ihrer Möglichkeiten auf Anforderung des Kunden zu den jeweils gültigen Preisen erbringen. (2) Einsätze außerhalb der Geschäftszeiten von ping t&s. (3) Lieferung und/oder Einbau von Betriebsmitteln oder Zubehör. (4) Standortveränderungen, Transport der Geräte sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Leistungen. (5) Behebung von Störungen und Beseitigung von Schäden, einschließlich der Feststellung, die nicht von ping t&s verursacht wurden. (6) Reisen zum Kunden anlässlich von letztgenannten Leistungen.
3. Mitwirkung des Kunden (1) Gelten für den Betrieb des Kunden oder dem Aufstellungsort der Geräte besondere Sicherheitsauflagen oder ähnliches, so wird der Kunde rechtzeitig und ohne Mehraufwand für ping t&s die notwendigen Voraussetzungen zur ungehinderten Vertragserfüllung schaffen. (2) Der Kunde wird vor jedem Einsatz von ping t&s ein Backup seiner Daten vornehmen. (3) Änderungen des Gerätestandortes sind ping t&s rechtzeitig schriftlich mitzuteilen.
4. Erweiterung oder Änderung der Geräte (1) Beabsichtigt der Kunde Änderungen oder Erweiterungen an den im Vertrag einbezogenen Geräten vorzunehmen, so ist ping t&s rechtzeitig schriftlich zu informieren. Nachteile, die sich aus Änderungen oder Erweiterungen ergeben, trägt der Kunde. (2) ping t&s ist zur vorzeitigen fristlosen Kündigung des Vertrages hinsichtlich geänderter oder erweiterter Geräte berechtigt, wenn die Reinigungsarbeiten durch Änderungen oder Erweiterungen nicht unerheblich erschwert werden.
5. Vergütung (1) Die Grundleistungen werden durch die Grundpauschale abgegolten. (2) Nicht durch die Pauschale abgegoltene Leistungen, werden zu den gültigen Preisen und Konditionen von ping t&s berechnet. (3) Die Grundpauschale und ggf. vereinbarte Zuschläge werden jeweils für ein Jahr oder für einen gesondert vereinbarten Berechnungszeitraum im Voraus berechnet und sind zu Beginn des Berechnungszeitraumes fällig. (4) Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt und sind bei Fälligkeit ohne Abzug sofort zahlbar. (5) ping t&s behält sich Änderungen der Pauschale vor, wenn sich die sie beeinfl. Kostenfaktoren ändern. (6) Kommt der Anwender mit seinen Zahlungen in Verzug kann ping t&s Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. (7) Das Recht ping t&s zur Kündigung des Vertrages oder zur Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung bleibt unberührt.
6. Vertragsdauer / Wartungsvertrag (1) Vertragsbeginn ist der zu dem im Wartungsvertrag festgelegte Zeitpunkt und wird auf 12, 24 oder 36 Monate abgeschlossen. Er ist beiderseits schriftlich kündbar mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des laufenden Jahres, frühestens jedoch zum Ablauf der ersten 12 Monate, für die die Grundpauschale zu zahlen ist. (2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragsbestimmungen durch einen der beiden Vertragspartner kann der andere Vertragspartner mittels schriftlicher Aufforderung eine Vertragserfüllung binnen einer angemessenen Nachfrist verlangen. Bleibt die Aufforderung erfolglos, so kann der Vertrag ohne Einhaltung einer weiteren Frist nach Ablauf der Nachfrist gekündigt werden.
7. Gewährleistung (1) Sind eindeutig durch die Reinigungsarbeiten Defekte an den Geräten entstanden, wird ping t&s auf Anforderung des Kunden binnen angemessener Frist diese beheben. Führt eine Behebung nicht binnen angemessener Frist zum Erfolg, kann der Kunde den Vertrag kündigen oder Herabsetzung der Vergütung bis zur Beseitigung des Mangels verlangen. (2) Alle weiteren Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an den Geräten selbst entstanden sind, z.B. bei Verlust oder fehlerhafter Verarbeitung von Daten oder Beschädigung von Datenträgern. Dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. (3) Der Anwender hat evtl. Schäden oder Mängel nach Kenntniserhalt ping t&s mitzuteilen und seinerseits alles Zumutbare zu tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. (4) Der Gewährleistungsanspruch entfällt, wenn der Kunde Änderungen oder Erweiterungen an den Geräten bzw. Eingriffe in die Geräte vornimmt, ohne vorher ping t&s informiert zu haben. Es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Mangel hierauf nicht zurückzuführen ist.
8. Haftung (1) ping t&s übernimmt eine Haftung nur, soweit dies in dem Vertrag ausdrücklich geregelt ist. Dies gilt insbesondere in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder auf Beseitigung von Sachschäden an den Geräten selbst. Der Verlust oder die Beschädigung von Daten gelten nicht als Sachschaden. (2) Der Kunde stellt ping t&s von allen Ansprüchen Dritter frei, die über den Rahmen der Haftung nach diesem Vertrag hinausgehen. (3) Für evtl. entstandene Schäden tritt die Betriebshaftpflicht von ping t&s ein.
(4) Für die Mängel nach der Reinigung der EDV-Geräte, die durch Brandschaden, Bauschaden, oelhaltigen Staub oder ähnliches verursacht sind, übernimmt ping t&s keine Haftung.
9. sonstiges (1) Der Kunde ist damit einverstanden, daß im Rahmen der Geschäftsbeziehungen durch ping t&s personenbezogene Daten i.S. des Datenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet werden dürfen. ping t&s verpflichtet sich keine Daten an Dritte weiterzugeben, es sei denn mit schriftlichem Einverständnis des Kunden. (2) Ohne schriftliche Zustimmung von ping t&s dürfen Rechte aus diesem Vertrag nicht übertragen werden. Die Rechte und Pflichten von ping t&s können auf andere übertragen werden. ping t&s gewährleistet in diesen Fällen die ordnungsgemäße Erfüllung aller Vertragspflichten gegenüber dem Kunden. (3) Der Vertrag enthält sämtliche Rechte und Pflichten zwischen dem Kunden und ping t&s. Nebenabsprachen sind nur in Form einer schriftl. Zusatzvereinbarung zum bestehenden Dienstleistungsvertrag gültig. (4) Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen. Ping Trainings und Services Inhaber Dimitry Pavlotsky AGB Fassung 06 - von 29. Juni 2006
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